Die Gruppenunterstützungskasse Elbe-Elster-Spree e.V.
Die GUK Gruppenunterstützungskasse Elbe-Elster-Spree e.V., mit Sitz in Schwarzheide, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, in Brandenburg, eröffnet clevere Unternehmerlösungen für neue Pensionskonzepte an. Dies versichern in Zusammenarbeit mit der BMV BAV-Institut GmbH über 25 Jahre Erfahrung sowie das maßgeschneiderte Know-How eines großen Expertennetzwerks.
In dieser Zusammenarbeit entwickelt das BMV BAV-Institut Lösungen,
die unter Berücksichtigung des geltenden Steuer- und Arbeitsrecht
dem Unternehmer neue finanzielle Freiräume schafft. Bei
entsprechender Gestaltung der betrieblichen Altervorsorge
erschließen sich dem Unternehmen Finanzquellen, die bisher
nur von großen Kapitalgesellschaften genutzt wurden und dem
Mittelstand kaum bekannt sind.
Die Unterstützungskasse ist die mit Abstand älteste Form der
Sozialversicherung. Unternehmen wie Krupp, Siemens und die
damaligen Farbwerke Hoechst waren bereits Mitte des 19.
Jahrhunderts Pioniere dieses Systems zur Absicherung ihrer
Arbeiterschaft. Seitdem ist dieser Durchführungsweg in deutschen
Großkonzernen und dem gehobenen Mittelstand als ein fest
etabliertes Instrument nicht mehr wegzudenken. Kleinere Unternehmen
dagegen können sich die Vorteile dieses Systems leider nur sehr
selten zunutze machen, da ihnen oft das Know-How und die eigene
Abteilung zu diesem Thema im Hause fehlt.
Hier setzt die Beratungsleistung der Gruppenunterstützungskasse
Elbe-Elster-Spree e.V. ein. Sie vermittelt alles Wissenswerte über
den Durchführungsweg »Unterstützungskasse« und steht den
Unternehmen kompetent bei der Konzeptionierung, Einrichtung und
Verwaltung zur Seite. Die von Versicherungen freien
Unterstützungskassen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen
der sogenannten pauschal dotierten Unterstützungskasse Ihre eigene
Bank zu schaffen.
Die Gewinne aus dem Versorgungswerk verbleiben beim Arbeitgeber.
Die Unterstützungskasse ist juristisch eine selbstständige
Einrichtung, die vom Arbeitgeber mit entsprechenden Zuwendungen
ausgestattet wird. Die enstehenden Erträge verbleiben steuerfrei in
der Unterstützungskasse und sind bilanziell im Unternehmen nicht
auszuweisen.
Die pauschal dotierte Unterstützungskasse ist in ihrer
Vermögensanlage vollkommen frei. Sie kann die vom Trägerunternehmen
geleisteten Zuwendungen als Darlehen an das Unternehmen ausreichen.
Dadurch erhöht sich die Liquidität des Unternehmens. Fehlende
Liquidität, ein ständiges Thema bei vielen mittelständischen
Unternehmen – wir helfen Ihnen!